SNIP 21-01-97 * - Brandschutz von Gebäuden und Bauwerken
System der normativen Dokumente in Bau
Bauvorschriften
RUSSLAND
BRANDSCHUTZ von Gebäuden und Anlagen
SNIP 21-01-97 *
Moskau
Vorwort 1 entwickelnZustand Zentrale Forschung und Design experimentelles Institut für komplexe Probleme der Strukturen und Einrichtungen zu ihnen. VAKucherenko( TSNIISK. Kucherenko), das Zentrum für Brandforschung und Wärmeschutz bei der Konstruktion CNIISK( JSC "TSPITZS CNIISK"), Central Research and Design Experimentelle Institut für Industriebauten( JSC "TsNIIpromzdany") und das Allrussischen ForschungsinstitutBrandschutz( Brandschutz), mit der Teilnahme der territorialen Organe des Staates Brandüberwachung russischen Innenministeriums
2 Stellen das Amt des Ministeriums für Bau tehnormirovaniya russischen
3 Angenommen und in Kraft ab 1. JanuarOC 1998 Dekret des Ministeriums für Bau von Russland von 02.13.97, der № 18-7
4 ERSATZ SNIP 2.01.02-85 *
5 Diese Bauvorschriften sind verbindlich Wortlaut der zwischenstaatlichen Baunormen MCH 2.02-01-97 „BrandschutzGebäude und Bauten »
ENTWURFES des Ministeriums für Bau der russischen Föderation
am 13. Februar 1997 № 18-7
die Annahme der Landesbauordnungen
«Brandschutz von Gebäuden und Bauwerken»
1. nehmen und in Kraft ab 1. Januar 1998 bringendie Staatennnye Bauordnung SNIP 21-01-97 „Brandschutz von Gebäuden und Bauwerken“ entworfen TSNIISK.Kucherenko SSC „Construction“ und „Zentrum für Forschung der Feuer- und Hitzeschutz bei der Konstruktion CNIISK“ und vom Amt des Ministeriums für Bau tehnormirovaniya Russland.
2. ungültig erklären seit 1. Januar 1998 auf dem Territorium der Russischen Föderation * SNIP 2.01.02-85 „Brandverhütungsvorschriften“.
Set beachten Sie, dass diese Bestimmungen des SNIP 2.01.02-85 *, die auf den Anforderungen der Bauvorschriften und Vorschriften für die Gestaltung von Gebäuden und Strukturen für verschiedene Zwecke basieren und Systemtechnik, weiterhin für diese Gebäude bis zur Überarbeitung der Bauvorschriften anzuwenden.
Minister EVBassin
Das SNIP 21-01-97 * vorgenommene Änderungen Nummer 1 und Nummer 2, Beschlüsse des Staat Baukommission Russland vom 3. Juni 1999 № 41 und vom 19. Juli 2002 Nummer 90 und in Kraft getreten am 1. Juli 1999 und1. Juli 2002, respectively.
EINFÜHRUNG Diese Regeln und Vorschriften werden in Übereinstimmung mit den Anforderungen der SNIP entwickelt 10-01, die Empfehlungen der internationalen Organisationen für Standardisierung und Regulierung und ist das Gründungsdokument des Komplexes 21 „Fire Safety“ -System von normativen Dokumenten in der Konstruktion.
Die wesentlichen Unterschiede zwischen diesem Komplex und den vorliegenden Regeln und Vorschriften des SNIP 2.01.02-85 * „Brandschutzbestimmungen“ und den dazugehörigen Dokumente sind Brandschutz im Gebäude zu gewährleisten:
Priorität der Anforderungen an die Gewährleistung der Sicherheit von Personen im Brandfall richtet, verglichen mitandere Brandschutzanforderungen;
geltenden Brandschutzanforderungen, die Objekte auf den Bühnen der Planung, den Bau und den Betrieb, einschließlich der Rekonstruktion, Reparatur und Änderung von funktionellen Zweck zu schützen;
Zusammenfassung der wichtigsten Anforderungen an den Brandschutz von Gebäuden und Strukturen in Form der Ziele dieses Schutzes;
die maximal mögliche Reduzierung der deskriptiven Anforderungen an Mittel und Methoden der Brandsicherheit;
bedeutende Entwicklung Klassifizierung Grundlage Brandbekämpfungs Normalisierung für eine objektivere und den funktionalen Zweck von Gebäuden und Strukturen unter Berücksichtigung der differenzierten Reaktionen der Menschen in ihnen sind, sowie die Gestaltung und die Materialien, aus denen sie aufgebaut sind, die Entstehung und Entwicklung von Feuer und für den Ausbau der Varianz und die Verbesserung der Angemessenheit der Wahlund Methoden des Brandschutzes die Gefahr des Feuers.
In diesen Normen sind Feuer Anforderungen gegeben, die Einhaltung erfordern;in den Fällen, wenn es die Möglichkeit der Abweichung von einem Anspruch angenommen wird, wird er mit dem Vorbehalt „in der Regel“ dargestellt und die Bedingungen, unter denen Ausnahmen zulässig sind.
versuchen, die Werkzeuge und Verfahren zur Bereitstellung von Anforderungen an den Brandschutz in diesen Regelungen enthalten sind, in den derzeit entwickelten Regelsätze in erster Linie in der JV 21-101 „Die Gewährleistung der Sicherheit der Menschen“ und in dem Joint Venture 21-102 dargelegt „Verhinderung der Ausbreitung von Feuer.“
Die Erneuerung des Systems der normativen Dokumente im Bau findet nicht gleichzeitig statt. Viele der bestehenden SNIP und anderen normativen Dokumente enthalten Feuerwehr Anforderungen und Verfahren auf der Grundlage der Bestimmungen des SNIP 01/02/02.Daher fanden diese Regelungen in dem Erlass, dass die Bestimmungen von SNIP 01/02/02, die auf den Anforderungen der Bauvorschriften für bestimmte Arten von Bauprodukten basieren - Gebäude, die Bauen, Engineering-Systemen, Strukturen und Materialien, weiter bis zur Revision dieser Bauvorschriften anzuwendenRegeln.
In der Übergangszeit in der technischen Dokumentation für diese Art von Bauprodukten kann gleichzeitig die Feuerleistungsspezifikationen reduziert, sowohl reguliert SNIP 01/02/02, und diese Vorschriften.
nicht die Verwendung von komplexen Dokumenten verhindern, und 21 dieser Regeln für diese Art von Produkten, die Regeln, die früher in Kraft gesetzt wurden. Es sollte berücksichtigt werden, dass das System der Brandschutz von Gebäuden und Strukturen auf der Grundlage der Bestimmungen dieses Codes, und das System auf der Grundlage der Bestimmungen des SNIP 02/01/02 muss für komplexe Objekt als Ganzes verwendet werden, anstatt seine einzelnen Teile oder einzelne Fonds undArten des Schutzes.
sollte auch darauf hingewiesen werden, dass die Einführung neuer Standards für Methoden für Produkte der Brand technische Leistungsfähigkeit der Konstruktion zu bestimmen, in den meisten Fällen können die zuständigen( akkreditiert in der GOST R Zertifizierungssystem) Organisationen diese Parameter entsprechend der Einstufung in der SNIP 02/01/02 angenommen.
Diese Standards werden von CNIISK entwickelt. Kucherenko( verantwortlich Auftragnehmer, der Leiter des Themas Kandidaten. Tehn. Wissenschaften VN Zigern Corn) VNIIPO( verantwortlicher Dr. Sc. Die Wissenschaft ist Molchadsky) TsNIIpromzdany( verantwortlich Testamentsvollstrecker Kandidat. Tehn. TE SciencesTSPITZS CNIISK( verantwortlich Testamentsvollstrecker Kandidat. tehn. Wissenschaften MJ Roitman. Storozhenko)) führte durch das Amt für Normung, technische Regulierung und Zertifizierung des russischen Ministeriums für Bau( GM Chorin, Polyakov NN) und dem Leiter der staatlichen Feuerwehr-ManagementMinisterium für Innere Angelegenheiten Russlands( EE Kiryukhantsev, YM Kondrashin, VE Tatarov).
Bauvorschriften der Russischen Föderation
Brandschutz von Gebäuden und Bauwerken
Brandsicherheit von Bauten und Werke
Einführungstermin 1998-01-01
1 SCOPE
1.1 Diese Verordnungen die allgemeinen Anforderungen an den Brandschutz von Räumen, Gebäuden und anderen Bauwerken( im Folgenden: - Gebäude) in allen Phasen ihrer Entstehung und Betrieb sowie Brand technische Klassifizierung der Gebäude, deren Komponenten und Teile, Raum, Gebäude Strukturen und Materialien.
1.2 Abschnitte 6, 7 und 8 gelten nicht für Sondergebäude( für die Herstellung und Lagerung von Sprengstoffen und Sprengmitteln, Militär, U-Bahn Bau von U-Bahnen, Minen).
1.3 Normative und technische Dokumentation für Gebäude, Bauwerke, Produkte und Materialien muss ihre feuertechnischen Eigenschaften enthalten, die durch diese Normen geregelt sind.
1.4 * Brandschutznormen und Anforderungen des Systems für behördliche Vorschriften im Bauwesen sollten auf den Anforderungen dieser Normen basieren.
Zusätzlich zu diesen Normen sind die Brandschutzanforderungen zu beachten, die in anderen nach dem festgelegten Verfahren genehmigten Zulassungsdokumenten festgelegt sind. Diese Regelungen können Ergänzungen, Präzisierungen und Änderungen in den Bestimmungen dieser Verordnungen, unter Berücksichtigung der Merkmale der Funktionalität und Spezifität bestimmter Arten von Brandschutz von Gebäuden, Anlagen und technischen Systemen.
1.5 * Bei Gebäuden, für die es keine Brandschutzvorschriften sind, sowie für eine Klasse von funktioneller Brandgefahr F1.3 Gebäuden größer als 75 m *, von Gebäuden andere Klassen von funktioneller Brandgefahr Höhe von mehr als 50 m und die Anzahl von Gebäuden mit mehr als einer unterirdischen Etagen, sowiefür besonders komplexe und einzigartige Gebäude, neben der Einhaltung der Anforderungen dieser Normen, technische Spezifikationen, die Spezifität ihrer Brandschutz reflektieren sollte, einschließlich einer Reihe von zusätzlichen Engineering, technische und organisatorische Maßnahmen entwickelt werden,.Diese Angaben sollen mit dem Leitungsgremium der Staatlichen Feuerwehr von EMERCOM von Russland und dem Staat Baukommission von Russland und genehmigt durch die Kunden im Einklang stehen.
________________
* Hier und im Folgenden, sofern nicht anders angegeben, wird die Höhe des Gebäudes von der oberen Etage in der Höhe bestimmt, nicht einschließlich der oberen technischen Stock und im Erdgeschoss Standorthöhe durch die Differenz der Markierungen Durchtrittsfläche für die Feuerwehrautos und die unteren Grenze der Öffnung der Öffnung( Fenster) in der Außenwand bestimmt wird,.
1.6 * Erlaubnis für bestimmte Objekte in begründeten Fällen von den Brandschutzanforderungen von Bauvorschriften zum Rückzug in Gegenwart von russischem Staat Baukommission von Maßnahmen durchgeführt, um diese Abweichungen zu kompensieren, vereinbarte Körper des Feuerwehr von EMERCOM Russland Staat regelt.
1.7 * Wenn Sie die Funktionalität bestehender Gebäude oder einzelne Räume in ihnen zu ändern, sowie eine Änderung der Raumplanung und Design-Lösungen sollten die bestehenden Vorschriften im Einklang mit dem neuen Termin dieser Gebäude oder Räumlichkeiten gelten.
Die Notwendigkeit, bestehende Gebäude in Übereinstimmung mit diesen Standards zu bringen, wird durch 8.5 SNiP 10-01 bestimmt.
2 * Normative Verweisungen
In diesen Regeln Verweise auf die folgenden Normen:
SNIP 10/01/94 System der normativen Dokumenten in der Konstruktion. Allgemeine Bestimmungen
SNIP 2.01.02-85 * Brandschutzbestimmungen
SNIP 2.04.05-91 * Heizung, Lüftung und Klimaanlage
SNIP 23-05-95 Natürliche und künstliche Beleuchtung
SNIP 2.07.01-89 * Stadtplanung. Planung und Bau von städtischen und ländlichen Siedlungen
SNIP II-89-80 * Masterpläne der Industriebetriebe
SNIP II-97-76 Masterpläne der landwirtschaftlichen Betriebe
GOST 12.1.033-81 Occupational Safety Standards. Brandschutz. Begriffe und Definitionen
GOST 12.1.044-89 SSBT.Brand- und Explosionsgefahr von Stoffen und Materialien. Nomenklatur von Indizes und die Methoden ihrer Bestimmung
GOST 25.772-83 Fences von Treppen, Balkonen und Stahldächer. Allgemeine Spezifikationen
GOST 30244-94 Baumaterialien. Prüfverfahren für die Entflammbarkeit
GOST 30247.0-94 Konstruktionsstrukturen. Testmethoden für Feuerbeständigkeit. Allgemeine Anforderungen
GOST 30247.1-94 Konstruktionsstrukturen. Testmethoden für Feuerbeständigkeit. Tragen und Design
GOST 30.247,2-97 Baukonstruktionen schützen. Testmethoden für Feuerbeständigkeit. Türen und Tore
GOST 30247.3-99 Baukonstruktionen. Testmethoden für Feuerbeständigkeit. Ventile abzufeuern Lüftungssysteme( NPB 241-97. Valves Brandlüftungsanlagen. Prüfnorm für Feuerbeständigkeit)
GOST 30247,4-99 Baukonstruktionen. Testmethoden für Feuerbeständigkeit. Ducts( NPB 239-97. Ducts. Prüfverfahren für die Feuerfestigkeit)
GOST 30.402-96 Baustoffe. Testmethode für Entflammbarkeit
GOST 30403-96 Baukonstruktionen. Verfahren zur Bestimmung der Brandgefahr
GOST 30.444-97( GOST 51.032-97) Baustoffen. Prüfverfahren für die Flammenausbreitung
ST SEV 383-87 Brandschutz im Bauwesen. Begriffe und Definitionen
PPB 01-93 ** Brandschutzordnung in den Russischen Föderation
NPB 101-95 Design-Standards von Brandschutzeinrichtungen
NPB 104-95 Entwurf Warnung Menschen über die Feueranlagen in Gebäuden
NPB 105-95 Definition von Kategorien von Zimmern undGebäude Explosions- und Brandgefahr
NPB 110-99 Liste von Gebäuden, Strukturen, Räumlichkeiten und Ausstattung von automatischen Feuerlösch und automatischen Feueralarm
NPB 233-96 Gebäude und Gebäudeteile geschützt werdenyi. Methoden der vollständigen Brandversuche. Allgemeine Anforderungen NPB 250-97
Aufzüge für den Transport von Feuereinheiten in Gebäuden. Allgemeine technische Anforderungen
3 Begriffe
In diesen Normen, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, Begriffe und Definitionen erlassenen 12.1.033 in ST 383 und RGW GOST gegeben.
5 FEUER UND TECHNISCHE KLASSIFIKATION
GENERAL
5.1 Brand technische Klassifizierung von Baustoffen, Bauten, der Räume, Gebäude, Elemente und Teile der Gebäude auf der Grundlage ihrer Teilung von Eigenschaften zur Entstehung von Brandgefahren und Entwicklung beitragen, - Brandgefahr, undEigenschaften der Feuerbeständigkeit und der Ausbreitung seiner gefährlichen Faktoren - Feuerbeständigkeit.
5.2 Brand technische Klassifikation sollte die notwendigen Anforderungen für den Brandschutz von Strukturen, Einrichtungen, Gebäuden, Elementen und Teilen von Gebäuden einzurichten je nach ihrer Feuerbeständigkeit und( oder) Brandgefahr.
BAUSTOFFE
5.3 Baustoffe sind nur durch Brandgefahr gekennzeichnet.
Brandgefahr von Baustoffen Feuer bestimmt durch folgende Eigenschaften: Entflammbarkeit, Entflammbarkeit, Flammenausbreitung über die Oberfläche, und giftige Rauchbildungsfähigkeit.
5.4 Baumaterialien werden als nicht brennbar( NG) und brennbar( D) eingestuft. Brennbare Baustoffe sind in vier Gruppen unterteilt:
G1( leicht brennbar);
G2( mäßig brennbar);
G3( normalerweise entflammbar);
G4( stark).
Feuer und Gruppen von Baustoffen Entflammbarkeit Satz nach GOST 30244.
Bei nicht brennbaren Baustoffen andere Brandgefahr Indikatoren nicht definiert und nicht standardisiert.
5,5 brennbaren Baustoffen Entflammbarkeit in drei Gruppen eingeteilt:
B1( schwer entflammbar);
B2( mäßig brennbar);
B3( leicht entzündlich).Gruppen
Baustoff- Entflammbarkeit Satz GOST 30402. 5.6
brennbaren Baustoffen für Flammenausbreitung über die Oberfläche sind in vier Gruppen unterteilt:
WP1( evaneszente);
WP2( schwach verbreitet);
IS3( mäßig ausbreitend);
FP4( stark propagierend).Gruppen
Baustoff- Flammenausbreitung ist für die Oberflächenschichten des Daches und Etagen, einschließlich Teppich nach GOST 30444( GOST 51.032-97 P).
Bei anderen Baumaterialien wird die Flammenausbreitungsgruppe über der Oberfläche nicht erkannt und ist nicht standardisiert.
5.7 Brennbare Baumaterialien für Rauchbildungsfähigkeit sind in drei Gruppen unterteilt:
D1( geringe Rauchbildungsfähigkeit);
D2( mit mäßiger Rauchbildungsfähigkeit);
D3( mit hoher Rauchbildungsfähigkeit).
Gruppen von Baumaterialien für Raucherzeugungskapazität werden gemäß 2.14.2 und 4.18 GOST 12.1.044 festgelegt.
5.8 Brennbare Baumaterialien für Toxizität der Verbrennungsprodukte werden in vier Gruppen unterteilt:
T1( niedriges Risiko);
T2( mäßig gefährlich);
T3( sehr gefährlich);
T4( extrem gefährlich).
Baustoffgruppen für die Toxizität von Verbrennungsprodukten werden gemäß 2.16.2 und 4.20 GOST 12.1.044 eingestellt.
GEBÄUDEBAUEN
5.9 Baustrukturen sind durch Feuerbeständigkeit und Brandgefahr gekennzeichnet.
Der Feuerwiderstandsindex ist die Feuerwiderstandsgrenze, die Brandgefahr der Konstruktion charakterisiert die Klasse ihrer Brandgefahr.
5.10 Tensile Feuer Konstruktionen eingestellte Zeit( in Minuten) des Auftretens eines oder mehrerer nacheinander normalisierten für die Konstruktion, Merkmale Zustände zu beschränken:
Verluste Tragfähigkeit( R);
Verlust der Integrität( E);
Verlust der Wärmedämmfähigkeit( I).
Feuerbeständigkeit von Gebäudestrukturen und ihre Symbole wird entsprechend GOST 30247. Dieses Fenster Feuerwiderstandsgrenze wird nur durch den Zeitpunkt des Auftretens einer Integritätsverlust( E) eingestellt wird.
5.11 Brandgefahr Konstruktionen sind in vier Klassen eingeteilt:
R0( nicht brennbar);
K1( risikoarmes Feuer);
K2( mäßig brennbar);
K3( brandgefährlich).
Brandgefahr Klasse von Konstruktionen in Übereinstimmung mit GOST 30403.
Abschottungen gesetzt
5.12 Feuerschutz entworfen ist, um die Ausbreitung von Feuer und Verbrennungsprodukten aus dem Raum oder Brandabschnitt mit einem Kaminfeuer in den anderen Räumen zu verhindern.
für Feuerschutzabschlüsse sind Brandschutzwände, Trennwände und Decken.
5.13 Feuerschutzabschlüsse sind durch Feuerbeständigkeit und Brandgefahr aus. Feuer
Feuerbarriere wird durch die Feuerfestigkeit der Elemente bestimmt:
Abschnitt umschließt;
Strukturen Widerstandsbarriere bereitstellt;
Strukturen, auf denen sie beruht;
Befestigungspunkte zwischen ihnen.
begrenzt Konstruktionen der Feuerfestigkeit, Stabilität Hindernisse bieten, Strukturen, auf die sie auf der Basis von R zwischen ihnen und den Befestigungsstützen muss kleiner sein als die erforderliche Feuerwiderstandsdauer des Teil Feuersperr Partition.
Brandgefahr Feuerbarriere wird durch ihre Trennbrandgefahr Abschnitt mit Knoten und Befestigungsstrukturen Bereitstellen Widerstandsbarrieren bestimmt.
5,14 * Feuerbarrieren in Abhängigkeit von der Feuerbeständigkeit der Trennteile unterteilt in Typen entsprechend Tabelle 1 sind die Füllöffnungen in Abschottungen( Brandschutztüren, Tore, Luken, Klappen, Fenstern, Vorhänge) - Tabelle 2 *, Schlösser, die in den Öffnungen vorgesehen, Abschottungen, - Tabelle 3.
Trennwände und Böden Tambour Gateways müssen Feuer sein.
Abschottungen müssen Klasse K0 sein. Es erlaubt in bestimmten Fällen Abschottungen 2 zu verwenden - K1 Typ 4. Klasse.
Tabelle 1
Feuerbarrieren | Typ Abschottungen | Grenze des Feuerwiderstandes von Brandschutzwänden, nicht weniger | Typ Befüllöffnungen, die nicht niedriger | Schlösser, die nicht niedriger |
Wänden | 1 | REI 150 | 1 | 1 |
2 | REI 45 | 2 | 2 | |
Trennwände | 1 | EI 45 | 2 | 1 |
2 | EI 15 | 3 | 2 | |
bedecken | 1 | REI 150 | 1 | 1 |
2 | REI 60 | 2 | 1 | |
3 | REI 45 | 2 | 1 | |
4 | REI | 3 | 2 |
15 Tabelle 2 *
füllen Öffnungen in Abschottungen | artigen Öffnungen in Abschottungen | Feuerwiderstand füllt nicht niedriger |
Türen, Tore, Luken, Klappen | 1 | EI 60 |
2 | EI 30 * | |
3 | EI 15 | |
Windows- | 1 | E 60 |
2 | E 30 | |
3 | E 15 | |
Vorhänge | 1 | EI 60 |
* Zug-Brandschutztür Aufzugsschächte sind erlaubt mindestens 30 |
E Tabelle 3 Typ
Tambour Gateway | Elementtypen Schlösser zu nehmen, nicht senken | ||
| Overlapping Partitionen | Einfüllöffnungen | |
1 | 1 | 3 | 2 |
2 | 2 | 4 | 3 |
Treppen und KisteCI
5,15 * Leitern und Treppen für die Evakuierung bestimmt sind, unterteilt in die Typen von Leitern:
1 - intern in Treppenhäusern gelegt;
2 - Interne offen;
3 - extern Öffentlichkeit;
gewöhnlichen Treppen-Typen:
A1 - mit glasierten oder offenen Öffnungen in Außenwänden auf jeder Etage;
A2 - mit natürlichem Licht durch glasiert oder offenen Öffnungen in der Beschichtung;
nezadymlyaemye stairwells Typen:
H1 - der Eingang zum Treppenhaus mit Boden durch die Außenluft durch offene Durchgänge Zone, müssen sie nezadymlyaemost Übergang durch eine Luftzone bereitgestellt werden;
H2 - mit Luftüberdruck im Treppenhaus während eines Feuers;
H3 - vom Eingang zum Treppenhaus mit Bodendurch Plattform-Gateway mit Luftüberdruck( konstant oder bei einem Feuer).; Vertical -
P1:
5.16 Um die Brandbekämpfung und Rettungsmaßnahmen vorgesehen Feuerleitern Arten zu gewährleisten
P2 - marschiert mit einer Neigung von nicht mehr als 6: 1.
GEBÄUDE, Brand, drinnen
5,17 Gebäude, Gebäudeteile atakzhe isoliert Brandwände, - Brand( im Folgenden - Gebäude) - sind nach dem Grad der Feuerwiderstandsklasse aufgeteilt struktureller und funktioneller Brandgefahr. Zur Isolierung der Brandabschnitten eingesetzt Feuerwandtyp 1.
Grad der Feuerfestigkeit eines Gebäudes zeichnet sich durch seine Feuerbeständigkeit von Baukonstruktionen bestimmt.
Klasse konstruktive Brandgefahr Gebäude wird durch den Grad der Beteiligung von Baukonstruktionen in der Brandentwicklung und Ausbildung seiner Gefahren bestimmt.
Klasse funktioneller Brandgefahr des Gebäudes und seine Teile sind durch ihre Funktion bestimmt und verfügen in ihren Produktionsprozessen gestellt werden.
5,18 * Gebäude und Brandabschnitte nach und nach der Feuerfestigkeit geteilt nach Tabelle 4 *.
DurchElemente des Gebäudes trägt, umfasst typischerweise tragende Wände und Säulen, die Kommunikation, die Membransteifigkeit, Bodenelemente( Balken, Träger oder Platten), wenn sie bei der Bereitstellung von Stabilität und Gesamt geometrische Invarianz bei dem Brand Gebäude beteiligt sind. Informationen zu den tragenden Strukturen, nicht bei der Gewährleistung der allgemeine Nachhaltigkeit des Gebäudes beteiligt ist, sind die Projektorganisation in der technischen Dokumentation des Gebäudes.
die Feuerfestigkeit der Füllöffnungen( Türen, Tore, Fenster und Luken sowie Lichter, einschließlich anti-Flugzeugen und anderen durchscheinend Bodenbelag Beschichtungen Seiten) sind nicht standardisiert, sofern nicht anders angegeben, und die Füllöffnungen in Abschottungen.
In Fällen, in denen die erforderliche Mindestgrenze der Feuerbeständigkeit der Struktur angegeben 15 R( RE 15, REI 15) kann ungeschützte Stahlstrukturen unabhängig von ihrer tatsächlichen Brandklasse verwendet werden, außer wenn die Feuerbeständigkeit der Trägerelemente des Gebäudes von Prüfergebnissen kleiner als R 8.in
nezadymlyaemyh stairwells H1 geben dürfen Treppenpodeste und Flüge mit einer Begrenzung der Feuerwiderstandsklasse R 15 Brandgefahr R0 liefern.
5.19 Gebäude und Brand konstruktiven Brandgefahr ist in Klassen eingeteilt nach Tabelle 5 *.
Brandgefahr füllt Öffnungen in der Gebäudehülle( Türen, Tore, Fenster und Luken) ist nicht standardisiert, sofern nicht anders angegeben.
Tabelle 4 *
Gebäudebrand Degree | der Feuerbeständigkeit von Gebäudestrukturen, mindestens | ||||||
Trägerelemente Gebäude außen Vorhangfassaden |
| Overlapping Zwischenverbindung( einschließlich Dachboden und über dem Keller) | Elemente verbauten Oberflächen | Stairwells | |||
Belage( einschließlichHeizung) | Farms, Balken, Träger | Innenwand | Marshas Leitern und Plattformen | ||||
I | R 30 E 120 |
| REI | RE 60 30 30 | R | REI 120 | R 60 |
II | R 90 | E 15 | REI 45 | RE 15 | R 15 | REI 90 | R 60 |
III | R 45 | E 15 | REI 45 | RE 15 | R 15 | REI 60 | R 45 |
IV | R 15 | E 15 | REI 15 | RE 15 | R 15 | REI 45 | R 15 |
V | nicht normalisierten |
Tabelle 5 *
Klasse bauliche Brandgefahr Gebäude | Brandgefahr Klasse von Buildern nicht niedriger | ||||
Stützstabelemente( Säulen, Balken, Träger und andere.) | Wände außen an die äußeren Seiten | Wände, Trennwände, Decken und Verbaute Beschichtungs | Wände stairwells und FeuerMarsha Barrieren | Treppen und Plattformen in stairwells | |
C0 |
| R0 R0 R0 |
| K0 K0 |
|
C1 |
| K1 K1 K2 |
| K0 K0 |
|
C2 | K3 | RS | K2 | K1 | K1 |
C3 | nicht | K1 | K3 |
5.20 normalisiert * Die Einführung in die Praxis von Baukonstruktionen oder strukturellen Systeme, die nicht feuer Grenze gesetzt werden kann, oder die sich nicht auf der Basis der Standard-Feuertests zu einer bestimmten Klasse von Brandgefahr zugeordnet werdenoder durch Berechnung sollten Tests von natürlichen Fragmente von Gebäuden durchgeführt werden abfeuern, unter Berücksichtigung der Anforderungen der NPB 233.
5,21 * Gebäude und Gebäudeteile - ein Zimmer oder eine Gruppe von Räumen, funktionell verknüpft,funktioneller Brandgefahr wird in Klassen eingeteilt, je nachdem wie sie verwendet wird und auf dem Umfang, in dem die Sicherheit der Menschen in ihnen im Brandfall bedroht wegen ihres Alters ist, körperliche Verfassung, die Möglichkeit, in einem Schlafzustand zu bleiben, die Art des grundlegenden funktionellen Kontingentsund seine Menge:
F1 für einen dauerhaften Aufenthalt und temporäre( einschließlich Gruppen) von Menschen bleiben( Zimmer in diesen Gebäuden, die in der Regel rund um die Uhr eingesetzt werden, ein Kontingent von Menschen in ihnen können wirist ein anderes Alter und physische Kondition haben, sind diese Gebäude durch die Schlafräume gekennzeichnet):
F1.1 Kindergärten, spezialisierte Pflegeheime( nekvartirnye), Krankenhäuser, Wohnheime und Internate, Kindereinrichtungen;
F1.2 Hotels, Hostels, Resorts und Wohnheimen häufige Art von Ferienhäusern, Campingplätzen, Motels und Pensionen;
Ф1.3 Mehrfamilienwohngebäude;
F1.4 Einfamilien-, gesperrt Häuser einschließlich;
F2 Unterhaltung und kulturelle Einrichtungen( die Haupträume in diesen Gebäuden sind durch eine massive Präsenz von Besuchern zu bestimmten Zeiten gekennzeichnet):
F2.1 Theater, Kinos, Konzertsäle, Clubs, Zirkussen, Sportanlagen mit Ständen, Bibliotheken und anderen Institutionen mit dem berechnetenAnzahl der Plätze für Besucher in geschlossenen Räumen;
F2.2 Museen, Ausstellungen, Tanzhallen und ähnliche Institutionen in geschlossenen Räumen;
F2.3 Institutionen in F2.1 angegeben, im Freien;
F2.4 Institutionen in F2.2 angegeben, im Freien;
F3 Unternehmen nach dem öffentlichen Dienst( Betriebe dieser Unternehmen sind durch eine größere Anzahl von Besuchern als das Personal gekennzeichnet):
F3.1 Enterprises Handel;
F3.2 Gaststättengewerbe;
F3.3 Stationen;
F3.4 Polikliniken und Apotheken;
F3.5 Räumlichkeiten für inländische Besucher und Stadtwerke( Post, Sparkassen, Reisebüros, Rechtsberatung, Notariate, Wäschereien, Unternehmen, Herstellung und Reparatur von Kleidung und Schuhen, chemische Reinigung, Friseur und anderes ähnliches, einschließlich Ritualeund Kultanstalten) mit unzähligen Sitzplätzen für Besucher;
Ф3.6 Erholungs- und Erholungskomplexe und Sporttrainingseinrichtungen ohne Tribünen für Zuschauer, Haushaltsräume, Bäder;
F4 für Bildung, Wissenschaft und Design-Organisationen, Verwaltungseinrichtungen( Räumlichkeiten in diesen Gebäuden im Laufe des Tages für einige Zeit verwendet werden, sind sie in der Regel permanent, gewöhnt an die örtlichen Gegebenheiten Kontingent von Menschen eines bestimmten Alters und Kondition):
F4.1Schulen, außerschulische Bildungseinrichtungen, spezialisierte Sekundarschulen, Berufsschulen;
F4.2 Hochschuleinrichtungen, Einrichtungen der beruflichen Weiterbildung;
F4.3 Institution kontrolliert, Design-Organisationen, Informations- und Verlagsorganisationen, Forschungseinrichtungen, Banken, Büros, Büros;
F4.4 Feuerdepots;
F5 Produktions- und Lagerhallen, Strukturen und Räumlichkeiten( für Räume dieser Klasse werden durch ein permanentes Kontingent der Arbeitnehmer aus, einschließlich der Uhr):
F5.1 Industriegebäude und Strukturen, Herstellung und Laboreinrichtungen, Werkstätten;
F5.2 Lagergebäude und -konstruktionen, Parkplätze für Autos ohne Wartung und Reparatur, Bücherregale, Archive, Lagerhäuser;
F5.3 Landwirtschaftliche Gebäude.
Produktions- und Lagerhallen und Räumlichkeiten für Explosions- und Brandgefahr, abhängig von der Anzahl der Feuer und explosiven Eigenschaften( gehandelt) in ihren Stoffen und Materialien für die Prozesse so dass in diesen Einrichtungen gestellt werden sind in Kategorien unterteilen nach dem Airbag 105
Produktions- und LagerRäumlichkeiten, einschließlich Labors und Werkstätten in den Gebäuden der Klassen F1, F2, F3 und F4, F5 sind in der Klasse.
menschliche Sicherheit
6.1 ALLGEMEINES Die Anforderungen dieses Abschnitts sind zu richten an:
rechtzeitige und reibungslose Evakuierung;
Rettung von Personen, die Feuergefahren ausgesetzt sein können;
Schutz von Personen auf Evakuierungswegen vor der Einwirkung von gefährlichen Brandfaktoren.
6.2 Evakuierung ist ein Prozess der selbstorganisierten Bewegung von Menschen aus den Räumen, in denen es die Möglichkeit der Exposition gegenüber den Gefahren des Feuers. Evakuierung sollte auch als die abhängige Bewegung von Personen, die zu den niedrigmobilen Gruppen der Bevölkerung gehören, betrachtet werden, die vom Servicepersonal durchgeführt wird. Die Evakuierung erfolgt durch Evakuierungswege durch Evakuierungsausgänge.
6.3 Rescue ist Verdrängung nach außen gedrückt, wenn die feuergefährdeten oder wenn eine unmittelbare Gefahr der Exposition. Die Errettung erfolgt selbstständig mit Hilfe von Feuerwehren oder speziell ausgebildetem Personal, einschließlich der Verwendung von Rettungsausrüstung, Evakuierung und Notausgängen.
6,4 Menschen auf Fluchtwege Schutz wird durch eine komplexe Raumplanung, Ergonomie, Design, Engineering, technische und organisatorische Maßnahmen zur Verfügung gestellt.
Evakuierungsweg innerhalb der Räumlichkeiten muss die sichere Evakuierung von Menschen durch die Notausgänge aus den Räumen gewährleisten, ohne Berücksichtigung es Ausrüstung zur Brandbekämpfung und Rauchschutz.
Außen Räumlichkeiten Schutz von Fluchtwegen sollten aus der Bedingung zur Verfügung gestellt werden, um sichere Evakuierung von Personen im Hinblick auf funktionelle Brandgefahr Zimmer Route mit Blick auf die Evakuierung zu gewährleisten, die Zahl der Evakuierten, um den Grad der Feuerbeständigkeit und Klassen von konstruktiven Brandgefahr Gebäude, die Zahl der Notausgänge aus dem Boden und aus dem Gebäude als Ganzes.
Brandgefahr von Baustoffen Oberflächenschichten der Strukturen( Oberflächen und Veneers) im Innen- und Fluchtweg außerhalb der Räumlichkeiten begrenzt werden sollten, abhängig von den funktionellen Brandgefahr Flächen und Gebäuden, unter Berücksichtigung andere Maßnahmen den Fluchtweg zu schützen.
6.5 Aktivitäten und Mittel zum Heil der Menschen, sowie die Ausgänge sind nicht geeignet, 6.9 *, die Organisation und Planung des Prozesses der Evakuierung aller Räume und Gebäude werden nicht berücksichtigt.
6.6 muss nicht flach Klasse F5 Kategorien A und B unter den für die gleichzeitige Beteiligung von mehr als 50 Personen vorgesehen Räumlichkeiten platziert werden., Wie auch in Kellern und Erdgeschossen.
Im Untergeschoss und im Untergeschoss dürfen keine Räume der Klassen F1.1, F1.2 und F1.3 untergebracht werden.
6.7 * Der Rauchschutz von Gebäuden sollte gemäß SNIP 2.04.05 durchgeführt werden.
Brandmeldeanlage sollte mit dem Airbag 104
6.8 Wirksamkeit von Maßnahmen entsprechen, die Sicherheit von Personen im Brandfall zu gewährleisten, kann durch Berechnung bestimmt werden.
Evakuierung und Fluchtweg
6,9 * Ausgänge sind Evakuierung, wenn sie:
a) der Räume im ersten Stock nach außen:
direkt;
durch den Korridor;
durch die Lobby( Foyer);
durch eine Treppe;
durch den Korridor und die Lobby( Foyer);
durch den Korridor und die Treppe;
b) von Räumen jeder Etage mit Ausnahme der ersten:
direkt zum Treppenhaus oder zu den Treppen des dritten Typs;
in den Korridor, der direkt zum Treppenhaus oder zur Treppe des 3. Typs führt;
in der Halle( Foyer), die einen Ausgang direkt zum Treppenhaus oder zu den Treppen des dritten Typs hat;
c) in den nächsten Raum( mit Ausnahme der Klasse F5 Räume der Klasse A oder B) auf dem gleichen Stockwerk, sofern die angegebenen Ausgänge in der a und b;Zugang zum Zimmer der Kategorie A oder B kann Evakuierung in Betracht gezogen werden, wenn es von einem technischen Raum ohne feste Arbeitsplätze ist, sollte die oben genannten Räume der Klasse A oder B.
Ausgänge der Keller und Erdgeschosse, Evakuierung ist in der Regel dienen, sollte direkt nach außen zur Verfügung gestellt werdenVon den allgemeinen Treppenhäusern des Gebäudes getrennt.
Erlaubt:
Evakuierung Ausgänge von Kellern, um durch gemeinsame Treppen mit einem separaten Ausgang nach außen, getrennt von dem Rest der Treppe durch eine taube Firewall des 1. Typs;
Notausgänge aus dem Keller und Erdgeschoss mit Platz der Kategorie C, D und E sorgen in den Räumen der Kategorien B4, D, E, und die auf der ersten Etage der Klasse F5 Gebäude, unter den Voraussetzungen von 7,23 * gelegen Lobby;
Notausgänge aus dem Foyer, Umkleiden, Rauchen und sanitäre Einrichtungen, in Kellern oder Erdgeschossen der Gebäude der Klassen F2, F3 und F4, gehören die Lobby des Erdgeschosses durch separate Treppen-2-Diabetes;
Notausgänge der Räumlichkeiten zu schaffen, direkt auf dem Leiter Typ 2, im Flur oder in der Lobby( Lobby, Lobby), zu einer Treppe, unter den in den Vorschriften festgelegten Bedingungen;
ausgestattet mit einem Tambour, einschließlich eines Doppel, der Ausgang direkt aus dem Gebäude, aus dem Keller und Untergeschoss.
6.10 * Die Ausgänge sind nicht Evakuierung, wenn ihre Öffnungen angebracht, Schiebe- und Hebefallrohr Türen und Tore, Tore für Schienenfahrzeuge, Drehtüren und Drehkreuze.
Flügeltore in diesen Toren können als Evakuierungsauslässe betrachtet werden.
6.11 * Die Anzahl und Breite der Notausgänge aus den Räumen, mit den Böden der Gebäude und werden in Abhängigkeit von der maximal möglichen Anzahl bestimmt von Menschen durch sie und der maximal zulässigen Abstand vom am weitesten entfernten möglich Aufenthalt Evakuierung stellt den Mensch( Arbeitsplatz) zum nächstgelegenen Notausgang.
Teile des Gebäudes mit unterschiedlicher funktioneller Brandgefahr, die durch Feuerschutzwände getrennt sind, sollten mit unabhängigen Evakuierungsausgängen versehen sein.
6.12 * Mindestens zwei Evakuierungsausgänge sollten Folgendes aufweisen:
Räumlichkeiten der Klasse F1.1, die für den gleichzeitigen Aufenthalt von mehr als 10 Personen bestimmt sind;
Räumlichkeiten von Keller und Untergeschoss, für den gleichzeitigen Aufenthalt von mehr als 15 Personen vorgesehen;in den Keller- und Kellergeschossen, die für einen gleichzeitigen Aufenthalt von 6 bis 15 Personen bestimmt sind, kann einer der beiden Ausgänge gemäß den Anforderungen von 6.20 *, g vorgesehen werden;
Räumlichkeiten für den gleichzeitigen Aufenthalt von mehr als 50 Personen;
Räumlichkeiten der Klasse F5 der Kategorien A und B mit der Anzahl der Mitarbeiter in der größten Veränderung von mehr als 5 Personen, Kategorie B - mehr als 25 Personen.oder eine Fläche von mehr als 1000 m2;
offene Regale und Websites in der Klasse F5 Räumlichkeiten für die Wartung der Geräte, mit einer Grundfläche von mehr als 100 m2 Etage - für Räume A und B Kategorien und mehr als 400 m2 - Räumlichkeiten für andere Kategorien.
Räumlichkeiten der Klasse F1.3( Wohnungen), die sich auf zwei Etagen( Ebenen) befinden und deren Höhe über 18 m liegt, müssen auf jeder Etage über Evakuierungsausgänge verfügen.
6.13 * Mindestens zwei Evakuierungsausgänge sollten Stockwerke von Klassengebäuden haben:
F1.1;1.2;F2.1;F2.2;F3;F4;
F1.3 mit der Gesamtfläche der Wohnungen auf dem Boden, und für Sektionsgebäude - auf dem Boden des Abschnitts - mehr als 500 m2;mit einer kleineren Fläche( mindestens eine Evakuierungsauslass vom Boden) Jede Wohnung in einer Höhe von 15 m befindet, mit Ausnahme der Evakuierung sollte ein Notausstieg von 6,20 * sein;
F5 Kategorien A und B mit der Anzahl der Mitarbeiter in der größten Anzahl von Schichten mehr als 5 Personen, Kategorie B - 25 Personen.
Mindestens zwei Evakuierungsausgänge sollten Keller- und Untergeschosse mit einer Fläche von mehr als 300 m2 haben oder für den gleichzeitigen Aufenthalt von mehr als 15 Personen bestimmt sein. In Gebäuden
Höhe nicht mehr als 15 m darf einen Notausgang mit einem Boden zur Verfügung zu stellen( oder Bodenabschnitt, von den anderen Teilen der Feuersperrgeschossigen getrennt) funktionelle Brandgefährdungsklasse F1.2, F3, F4.3-Bereich von nicht mehr als 300 m2 mit einer Bevölkerung nichtmehr als 20 Personen und bei der Ausstattung des Treppenhauses mit Türen des 2. Typs( nach Tabelle 2).
6.14 Die Anzahl der Evakuierungsausgänge vom Boden muss mindestens zwei betragen, wenn ein Raum mit mindestens zwei Evakuierungsausgängen vorhanden ist.
Die Anzahl der Evakuierungsausgänge aus dem Gebäude muss mindestens der Anzahl der Evakuierungsausgänge von jedem Stockwerk des Gebäudes entsprechen.
6.15 * Bei Vorhandensein von zwei oder mehr Evakuierungsausgängen sollten diese verteilt angeordnet sein( mit Ausnahme von Ausgängen von Korridoren zu rauchfreien Treppenhäusern).Der Mindestabstand L, m, zwischen dem am weitesten entfernt von einem sollten weitere Notausgänge durch die Formeln bestimmt werden:
von
Räumlichkeiten eines Korridors
wo P - Umfang des Raumes, m;
n - Anzahl der Evakuierungsausgänge;
D -. Die Länge des Korridors, m
Wenn es zwei oder mehr Notausgänge Gesamtkapazität aller Ausgänge, mit Ausnahme für einen jeden von ihnen, muß die sichere Evakuierung aller Personen im Raum zu gewährleisten, auf dem Boden oder im Gebäude.mehr als 15 Personen bei F1.1 aus den Klassenräumen einschließlich Evakuierung der Räume und Gebäude anderer Klassen von funktioneller Brandgefahr -
1,2 m:
6,16 Höhe Notausgänge im Licht sollte mindestens 1,9 Meter, eine Breite von nicht weniger als sein.mit Ausnahme der Klasse F1.3, - mehr als 50 Personen;
0,8 m - in allen anderen Fällen.
Breite Außentüren Treppen und Fenster von Treppen in die Lobby sollten weniger als die berechneten Treppe oder die Breite installiert, in 6,29.
In allen Fällen sollte die Notausgangs Breite so beschaffen sein, dass unter Berücksichtigung der Geometrie der Fluchtweg durch die Öffnung oder die Tür auf ihre Person eine Bahre frei tragen sein mit Liegen.
6.17 Evakuierungstüren und andere Türen auf Fluchtwegen müssen in Richtung des Gebäudeausgangs geöffnet werden.
Die Türöffnungsrichtung ist nicht normiert für:
a) Räume der Klassen F1.3 und F1.4;
b) Räumlichkeiten mit einem gleichzeitigen Aufenthalt von höchstens 15 Personen, ausgenommen Räume der Kategorien A und B;
c) Lagerräume mit einer Fläche von nicht mehr als 200 m2 ohne feste Arbeitsplätze;
d) Sanitäranlagen;E) Zugang zu den Standorten der Treppen des dritten Typs;
f) Außentüren von Gebäuden in der nördlichen Bauklimazone.
6,18 * Notausgangstüren vom Boden Korridore, Fluren, Foyers, Fluren und Treppenhäuser sollen nicht Schlösser haben, die ohne Schlüssel ihre freie Öffnung von innen zu verhindern. In Gebäuden mit einer Höhe von mehr als 15 m müssen diese Türen, mit Ausnahme der Wohnungstüren, taub oder mit verstärktem Glas sein.
Treppen sollten in der Regel Türen mit selbstschließenden und versiegelnden Einrichtungen in den Apsiden haben.
in Treppenräumen erlaubt Werkzeuge nicht für selbstschließend und Dichtung in den Bögen zu schaffen, für die Türen in die Wohnung führt, sowie Türen, die direkt nach außen.
Türen von Notausgängen aus Räumen mit erzwungenem Rauchschutz, auch aus Fluren, müssen mit Einrichtungen zum selbsttätigen Verschließen und Abdichten der Apsiden ausgestattet sein. Die Türen dieser Räume, die in der offenen Position betrieben werden können, müssen mit Vorrichtungen ausgestattet sein, die im Brandfall ihre automatische Schließung gewährleisten.
6.19 Ausgänge, die die Anforderungen für Evakuierungsausgänge nicht erfüllen, können als Notfälle betrachtet werden und sollen die Sicherheit von Personen im Brandfall verbessern. Notausgänge werden bei der Evakuierung im Brandfall nicht berücksichtigt.
6,20 * K Notausgänge schließt auch ein:
a) einen Balkon oder eine Loggia mit einer Hohlwand mindestens 1,2 m vom Ende der Balkon( loge) an die Fensteröffnung( Glastüren) oder mindestens 1,6 m zwischen den verglasten Öffnungen,mit Blick auf den Balkon( Loggia);B) ein Ausgang zu einer mindestens 0,6 m breiten Kreuzung, die zu einem angrenzenden Abschnitt eines Gebäudes der Klasse F1.3 oder in einen angrenzenden Brandabschnitt führt;C) Ausgang zu einem Balkon oder einer Loggia, die mit einer Außentreppe ausgestattet ist, die Balkone oder Loggien Stockwerk für Stockwerk verbindet;
g) Ausgabe direkt an die Außenseite des Gebäudes mit sauberen Bodenmarkierung ist nicht niedriger als -4.5 m und nicht mehr als 5,0 m durch ein Fenster oder eine Tür mit Abmessungen von nicht weniger 0,75'1,5 m, sowie durch die Luke nicht Größenweniger als 0,6'0,8 m;wobei der Ausgang von der Grube muss mit einer Leiter in einer Grube, und tritt durch die Luke versehen sein - Leiter in Innenraum;die Neigung dieser Treppe ist nicht standardisiert;
d) Ausgabe auf das Dach des Gebäudes I, II und III Grad der Feuerwiderstandsklassen C0 und C1 durch ein Fenster, eine Tür oder eine Klappe an die Größe und die Treppe durch „d“.
6,21 * Der technische Boden darf Notausgänge mindestens 1,8 m Höhe zur Verfügung stellen.
Von den technischen Böden, die nur für die Verlegung von Versorgungseinrichtungen, erlaubte Notfall bieten tritt durch Türen mit den Abmessungen von nicht weniger als 0,75'1,5 m, sowie durch Luken mit den Abmessungen von nicht weniger als 0,6'0,8 m ohne GerätAusgänge. Wenn
technische Bodenfläche von 300 m2 erlaubt ist, ein Ausgangssignal zu liefern, und bei jedem nachfolgenden vollständigen und unvollständigen 2000 m2 soll für mindestens einen Ausgang zur Verfügung gestellt werden.
In technischen Untergründen sollten diese Ausgänge von den Ausgängen des Gebäudes getrennt werden und direkt nach außen führen.
EVAKUIERUNGSWEGE
6.22 Evakuierungswege sollten gemäß den Anforderungen von SNiP 23-05 beleuchtet werden.
6,23 Grenze des Abstand vom äußersten Punkt des Raumes und für die Klasse F5 Gebäude - von dem am weitesten entfernten Standort zum nächstgelegenen Notausgang, entlang der Fluchtweg-Achse gemessen, sollte es begrenzt werden, abhängig von der Klasse der funktionellen Brandgefahr und Kategorien von explosiven Räumlichkeiten und Gebäuden,die Anzahl der evakuierten geometrischen Parameter von Räumen und Fluchtwegen, die Klasse der konstruktiven Brandgefahr und der Grad der Feuerwiderstandsfähigkeit des Gebäudes.
Die Länge des Evakuierungsweges entlang der Treppe des 2. Typs sollte gleich der verdreifachten Höhe sein.
6.24 * Evakuierungswege sollten unter Berücksichtigung von 6.9 vorgesehen werden;sie sollten keine Aufzüge und Rolltreppen sind, sowie Seiten, die führen: die Gänge zu den Ausgängen der Aufzugsschächte
durch, durch die Aufzugshallen und Vorräume vor den Aufzügen, wenn die Gebäudehülle Aufzugsschächte, einschließlich der Türen Aufzugsschächte, nicht die Anforderungen für Feuerschutzabschlüsse erfüllen;
durch „Checkpoints“ Treppen, als Bodenstiege Teil des Korridors ist, sowie durch einen Raum, in dem es eine Treppe Typ 2, die nicht eine Evakuierung ist;
auf dem Dach von Gebäuden, mit Ausnahme des überdachten Daches oder eines speziell ausgerüsteten Dachabschnitts;
Leitern 2. Art mehr als zwei Etagen( Ebenen) verbindet und führt aus den Kellern, mit Ausnahme der in 6.9 angegeben.
6.25 * In Gebäuden aller Grade der Feuerbeständigkeit und Klassen der konstruktiven Brandgefahr, zusätzlich zu den Gebäuden V Grad an Feuerbeständigkeit und die Klasse C3 Gebäude, Fluchtweg sind nicht Materialien erlaubt die Verwendung mit höherer Brandgefahr als:
G1, B1, A2, T2 - zum SchlichtenWände, Decken und Füllung abgehängter Decken in den Vorhallen, Treppenhäusern, Fahrstuhlsälen;
G2, B2, D3, T3 bzw. T2, B3, D2, T2 - für Wände, Decken und abgehängte Decken in gemeinsamen Korridoren Füllung, Hallen und die Lobby;
Г2, РП2, Д2, Т2 - für Bodenbeläge in Apsiden, Treppenhäusern, Fahrstühlen;
В2, РП2, Д3, Т2 - für Bodenbeläge in gemeinsamen Fluren, Hallen und Foyers. In Bereichen
Klasse F5 Kategorien A, B und B1, die hergestellt werden, verwendet oder entflammbare Flüssigkeiten gelagert, Fussböden sollten nicht brennbare Materialien oder Materialien Entflammbarkeit Gruppe G1 hergestellt werden.
Rahmen von abgehängten Decken in Räumen und auf Fluchtwegen sollten aus nicht brennbaren Materialien bestehen.
6,26 * In den angegebenen Korridoren in 6,9, soweit dies nicht ausdrücklich vorgeschrieben nicht erlaubt in den Regeln für die Fälle Ausrüstung zu legen, aus der Ebene der Wand auf einer Höhe von weniger als 2 m, Gasleitungen und Pipelines mit brennbaren Flüssigkeiten, sowie Einbauschränken, zusätzlich vorsteht Schränke für die Kommunikation undFeuerhydranten.
Korridoren länger als 60 m sollte Schneise Typ 2 in Abschnitte getrennt werden, wobei die Länge durch SNP 2.04.05 bestimmt wird, sollte aber nicht überschreiten
nicht mehr als 60 m. Beim Öffnen der Tür in den Korridoren des Raumes für die Breite des Ausweichpfad den Durchgang folgt,nehmen Sie die Breite des Ganges an, reduziert:
für die halbe Breite des Türflügels - bei einseitiger Anordnung der Türen;
für Türblattbreite - mit doppelseitiger Türanordnung;Diese Anforderung gilt nicht für Flure( Flure) in Fluren, die in Gebäuden der Klasse F1.3 zwischen dem Ausgang der Wohnung und dem Ausgang zum Treppenhaus angeordnet sind.
:6,27 Height horizontale Abschnitte Evakuierungswege in dem Licht sollte sollte mindestens mindestens 2 m, die Breite der horizontalen Abschnitte und Rampen Evakuierungswege sein
1,2 m - für gemeinsame Korridore, die von der Klasse F1 Verbesserung über 15 Mitglieder, andere Klassen von Verbesserung funktioneller Brandgefahr evakuiert werden können - 50 Personen..;
0,7 m - für Durchgänge zu Einzelarbeitsplätzen;
1,0 m - in allen anderen Fällen.
Auf jedem Fall Fluchtweg sollten so breit sein, dass angesichts ihrer Geometrie auf sie frei eine Bahre mit Liegen auf ihrer Person tragen konnte.
6,28 * In dem Boden auf die Fluchtwege sind nicht Elevations von weniger als 45 cm und die Vorsprünge sich von den Schwellenwerten in den Türen erlaubt. Auf dem Gebiet soll Pegeldifferenz mit Treppenstufen vorgesehen sein, ganz Zahl nicht kleiner als drei oder Rampen mit einer Steigung von nicht mehr als 1: 6.
Bei einer Leiterhöhe von mehr als 45 cm sollten Zäune mit Schienen vorgesehen werden.
auf Evakuierungseinrichtung nicht helikalen Leitern, Treppen ganz oder teilweise krummlinige in Draufsicht und Wickler und der gekrümmten Schritte in verschiedenen Stadien der Laufflächenbreite und verschiedenen Höhen innerhalb der Marsch Treppe und die Treppe erlaubt.
Evakuierungstreppen
und Treppen
6,29 Breite Leiter Marsch, die zur Evakuierung von Personen, einschließlich der im Treppenhaus befinden sollen nicht kleiner sein als die geschätzten oder kleiner als die Breite eines Notausgangs( Tür) auf, aber in der Regelnicht weniger als:
a) 1,35 m - für Gebäude der Klasse F1.1;B) 1,2 m - für Gebäude mit der Anzahl der Personen auf jeder Etage außer der ersten, mehr als 200 Personen;
c) 0,7 m - für Treppen zu Einzelarbeitsplätzen;
d) 0,9 m - für alle anderen Fälle.
6.30 * Steigungstreppen auf Fluchtwegen sollten in der Regel nicht mehr als 1: 1;Laufflächenbreite - in der Regel mindestens 25 cm und die Stufenhöhe - nicht mehr als 22 cm
Steigung offene Treppe für den Durchgang zu einem einzelnen Jobs erlauben bis zu 2: 1 zu erhöhen. .
Es ist erlaubt, die Breite der Lauffläche von gebogenen Vordertreppenhäusern im engen Teil auf 22 cm zu reduzieren;die Breite der Lauffläche nur über eine Treppe zu den Räumen( außer Räumlichkeiten der Klasse F5 Kategorien A und B) an der Gesamtzahl der Arbeitsplätze führt, ist nicht mehr als 15 Personen.-. 12 cm
Leitern Typ 3 sollte aus nicht brennbaren Materialien und Ort, in der Regel in der tauben( ohne Dachfenster) Teile der Wände mit Feuerfestigkeit nicht weniger als REI 30. Diese Treppenplattformen ist nicht niedriger als Klasse K1 gemacht werden muss habenEvakuierungsausgänge, Einzäunungen mit einer Höhe von 1,2 m und in einem Abstand von mindestens 1 m von den Fensteröffnungen.
Treppen des 2. Typs müssen die Anforderungen erfüllen, die für Treppen und Treppen in Treppenhäusern festgelegt sind.
6,31 * Breite Treppen muss mindestens die Breite des März sein und vor den Eingängen zu den Aufzügen mit Schwingtüren. - nicht kleiner als die Summe der Breite des März, und die Hälfte der Breite der Aufzugstür, aber nicht weniger als 1,6 m
Zwischenplattform in Vorwärts März des Leiters sollLänge von mindestens 1 m.
Türen auf die Treppenöffnung, in der Offenstellung muss die Berechnung Breiten Podeste und Marken nicht reduzieren.
6,32 * Die Treppen sind nicht erlaubt Rohre stellen mit brennbaren Gasen und Flüssigkeiten, Einbauschränken, mit Ausnahme für die Fälle, für die Kommunikation und Hydranten, offen gelegt elektrische Kabel und Leitungen( außer für die Verdrahtung für Niederleistungsvorrichtungen), um die Fluren und Treppenhäuser zu beleuchten, liefern Ausgängedie Lastenaufzüge und Hebezeug, sowie zu platzieren Ausrüstung, von der Ebene der Wände bis zu einer Höhe von 2,2 m von der Oberfläche der Laufflächen und Treppen Plattformen hervorstehen.
In Gebäuden bis zu 28 m einschließlich gemeinsam Treppenaufgänge sind erlaubt Rutschen und Verkabelung für die Beleuchtung von Räumen.
Das Volumen der herkömmlichen Treppen sind nicht in den Räumen nicht zu anderen Zwecken als der Schutz der Räumlichkeiten zu bauen erlaubt. Unter
marken erste Untergeschoss oder im Keller Knoten Heizsteuerung Wasserzähler untergebracht werden können Einheiten und elektrische Eingangsumschaltung.
In nicht rauchbaren Treppen dürfen nur Heizgeräte vorhanden sein.
6,33 * Das Volumen der Treppenaufgänge, außer nezadymlyaemyh erlaubte nicht mehr als zwei Personenaufzüge Ort, nicht unter dem Erdgeschoss absteigend, mit Aufzugsschächten Strukturen aus nicht brennbaren Materialien mit nicht-normierter außerhalb Feuers umschließt.
Aufzugsschächte, die sich außerhalb von Gebäuden befinden, dürfen von Konstruktionen aus nicht brennbaren Materialien mit nicht standardisierbaren Feuerwiderstandsgrenzen umschlossen werden.
6,34 * Stairwells müssen eine Möglichkeit haben, aus auf dem Gebiet neben dem Gebäude, direkt oder durch die Lobby, die von den benachbarten Gängen Trennwände mit Türen getrennt. Beim Bau von Evakuierungsausgängen von zwei Treppenhäusern durch einen gemeinsamen Vorraum muss einer von ihnen, mit Ausnahme des Eingangs zum Vorraum, einen Auslass direkt nach außen haben.
H1 Treppen dürfen nur direkt nach außen abgeführt werden.
6.35 Treppen mit Ausnahme von L2-Treppen sollten normalerweise Lichtöffnungen von mindestens 1,2 m2 in den Außenwänden jeder Etage haben.
erlaubte nicht mehr als 50% des internen stairwells liefern sollte evakuieren, ohne Lichtöffnungen in Gebäuden:
Klassen F2, F3 und F4 - Typ H2 oder H3 mit dem Luftüberdruck im Feuer;
Klasse F5 Kategorie B in Höhe bis zu 28 m, und Kategorien G und D, unabhängig von der Höhe des Gebäudes - Typ H3 mit Luftunterstützung im Brandfall. Treppen
Typ A2-Zellen sollten zwischen Marken Breite von mindestens 0,7 m oder Licht gut die gesamten Höhe der Treppe mit einer horizontalen Querschnittsfläche von mindestens 2 m2 mit Durchgangsöffnungen in der Beschichtung von Licht von nicht weniger als 4 m2 haben.
6.36 Der Rauchschutz von Leiterzellen der Typen H2 und H3 sollte gemäß SNiP 2.04.05 vorgesehen werden. Falls erforderlich, sollten Treppenhäuser wie H2 durch taube feuerbeständige Trennwände des 1. Typs mit dem Übergang zwischen den Abteilen außerhalb der Treppe in Fächer unterteilt werden.
Fenster in Treppenhäusern vom Typ H2 dürfen nicht öffnen.
6,37 * Nezadymlyaemost Übergänge durch die Außenluftzone, führenden Treppen H1 Typ nezadymlyaemym, sollten sie mit konstruktiv und platzPlanungsLösungen bereitgestellt werden.
Diese Übergänge müssen offen sein und sollten sich in der Regel nicht in den inneren Ecken des Gebäudes befinden. Wenn
einen Abschnitt der Außenwand des Gebäudes zum andere in einem Winkel anstößt weniger als 135 ° ist notwendig, dass der horizontale Abstand von der nächsten Türöffnung in der Außenluftzone zu der Oberseite der Innenwand der äußeren Ecke ist nicht weniger als 4 m;dieser Abstand kann auf die Größe der Projektion der Außenwand reduziert werden;Diese Anforderung gilt nicht für die Übergänge im Innenwinkel gelegen von 135 ° oder mehr, sowie die Größe der Projektionswand ist nicht mehr als 1,2 m.
Türen zwischen der Luftzone und der nächsten Raumteilungsfensterbreite sollte mindestens 2 m betragen.
Transitionshat eine Breite von nicht weniger als 1,2 m von der Zaunhöhe muss von 1,2 m, Breite mezhdudvernymi Trennwandöffnungen in der Außenluftzone sollte mindestens 1,2 m betragen.
6,38 stairwells Typ L1 in Gebäuden aller Klassen von funktioneller Brandgefahr vorgesehen sein kannHöhe von bis zu 28 m;während in Gebäuden der Klasse F5 der Kategorien A und B die Ausgänge zum Bodenkorridor von Räumen der Kategorien A und B durch Tambourschleusen mit konstanter Luftunterstützung erfolgen sollten.
6,39 * Treppentyp A2-Zellen erlaubt sind in Gebäuden bereitzustellen I, II und III Grad der Feuerwiderstandsklassen konstruktiven Brandgefahr C0 und C1 und Funktionsbrandgefahr F1, F2, F3 und F4 in der Höhe, in der Regel nicht mehr als 9 m. Erlaubt, die Höhe der Gebäude zu erhöhenbis zu 12 m mit automatischer Öffnung der oberen Lichtöffnung im Brandfall und im Gerät in Gebäuden der Klasse F1.3 automatische Brandmelder oder Stand-alone-Brandmelder. Dies
:
Gebäude in Klassen F2, F3 und F4 der Treppe nicht mehr als 50% überschreiten dürfen, sollte der Rest hat Dachfenster in Außenwänden auf jeder Etage;
in Gebäuden der Klasse F1.3 Sektionstyp in jeder Wohnung über 4 m, sollte einen Notausgang zu 6.20 *.
6,40 * In Gebäuden höher als 28 Meter, sowie in Gebäuden der Klasse F5 Kategorien A und B sollte nezadymlyaemye Treppenaufgänge zur Verfügung gestellt werden sind in der Regel die Art H1.
Es ist erlaubt:
in Gebäuden der Klasse F1.3 des Korridortyps, um nicht mehr als 50% der Treppenhäuser des Typs Н2 bereitzustellen;
in Gebäuden der Klassen F1.1, F1.2, F2, F3 und F4 ermöglichen im Falle eines Brandes nicht mehr als 50% der Treppenhäuser Typ H2 oder NZ mit Luftunterstützung;
Klasse F5 in Gebäuden A und B Kategorien umfassen stairwells Typen H2 und H3 mit natürlichem Licht und einem konstanten Überdruck Luft;
in Gebäuden der Klasse F5 Kategorie B enthalten Treppen Typen H2 oder H3 mit dem Überdruck der Luft im Feuer;
in Gebäuden der Klasse F5 Kategorien D und E ist: H2 Leitertyp-Zellen oder H3 mit einem Überdruck von Luft bei einem Feuer sowie Leitertyp L1 Zellteilung von stimmlos Brandmauer all 20 m in der Höhe und mit dem Übergang von einem Teil der Treppe zum anderesaußerhalb des Volumens der Treppe.
6.41 In Gebäuden mit nezadymlyaemymi stairwells sollte Rauchschutz gemeinsamer Fluren, Foyers, Hallen und in der Lobby zur Verfügung stellen.
6.42 Ausgeschlossen.
6.43 In Gebäuden I und II Grad der Feuerwiderstandsklasse CO erlaubt liefert Leiter Typ-2 von der Lobby in den zweiten Stock auf die Anforderungen von 7,24.
6,44 In Gebäuden mit nicht mehr als 28 m funktioneller Brandgefahrenklassen F1.2, F2, F3, F4 I und II Grad der Feuerfestigkeit und struktureller Brandgefahr verwenden SB2 Leitertyp mehr als zwei Stockwerke sein können verbinden, in Gegenwart von Fluchttreppen, von Normen vorgeschrieben und den Anforderungen von 7.25 unterworfen.
6.45 Rolltreppen sollten in Übereinstimmung mit den Anforderungen für Treppen vom Typ 2 bereitgestellt werden.
7 VORBEUGUNG DER BRANDVERTEILUNG
7.1 Die Verhinderung der Brandausbreitung wird durch Maßnahmen erreicht, die die Fläche, Intensität und Dauer der Verbrennung begrenzen. Dazu gehören:
Lösungen zur strukturellen und volumetrischen Planung, die die Ausbreitung von Brandgefahren im gesamten Raum, zwischen Räumen, zwischen Gruppen von Räumen mit unterschiedlichen funktionalen Brandgefahren, zwischen Stockwerken und Abschnitten, zwischen Brandabschnitten und zwischen Gebäuden verhindern;
begrenzt die Brandgefahr von Baumaterialien, die in den Oberflächenschichten der Gebäudestruktur verwendet werden, einschließlich Dächer, Oberflächen und Verkleidungen von Fassaden, Räumen und Fluchtwegen;
Verringerung der technologischen Explosions- und Brandgefahr von Gebäuden und Gebäuden;
Verfügbarkeit von primären, einschließlich automatischer und importierter Feuerlöschmittel;
Alarm und Feueralarm.
7.2 Teile von Gebäuden, in denen eine Brandbekämpfung schwierig ist( technische Räume und Fußböden, Keller- und Kellergeschosse und andere Gebäudeteile), sollten mit zusätzlichen Mitteln zur Begrenzung der Fläche, Intensität und Dauer der Verbrennung ausgestattet sein.
7.3 Die Wirksamkeit von Maßnahmen zur Verhinderung der Brandausbreitung kann durch technische und wirtschaftliche Berechnungen auf der Grundlage der Anforderungen in Abschnitt 4 zur Begrenzung von direkten und indirekten Feuerschäden beurteilt werden.
7.4 Teile von Gebäuden und Gebäuden verschiedener Klassen von funktionalen Brandgefahren müssen untereinander durch Umschließungsbauwerke mit standardisierten Feuerwiderstandsgrenzen und Klassen von konstruktiven Brandgefahren oder Feuerschutzwänden unterteilt werden. In diesem Fall werden die Anforderungen an solche umschließenden Bauwerke und Arten von Feuerschutzabsperrungen unter Berücksichtigung der funktionalen Brandgefahr der Gebäude, der Höhe der Brandlast, des Grades der Feuerwiderstandsfähigkeit und der Klasse der konstruktiven Brandgefahr des Gebäudes festgelegt.
7.5 Bei Vorhandensein von Teilen einer anderen funktionalen Brandgefahr im Gebäude, die durch Brandschutzwände getrennt sind, muss jedes dieser Teile die Brandschutzanforderungen für die Gebäude mit der entsprechenden funktionalen Brandgefahr erfüllen.
Bei der Auswahl eines Brandschutzsystems für ein Gebäude sollte berücksichtigt werden, dass für verschiedene funktionale Brandgefahren seiner Teile die funktionale Brandgefahr eines Gebäudes als Ganzes höher sein kann als die funktionale Brandgefahr eines dieser Teile.
7.6 In Gebäuden der Klasse F5 sollten Gebäude der Kategorien A und B, wenn es die Technologieanforderungen zulassen, außerhalb der Wände und in mehrstöckigen Gebäuden - in den oberen Stockwerken - aufgestellt werden.
7.7 In den Keller- und Kellergeschossen dürfen keine Räume, in denen brennbare Gase und Flüssigkeiten verwendet oder gelagert werden, sowie brennbare Materialien, außer in besonders festgelegten Fällen, angeordnet werden.
7.8 Gebäudestrukturen sollten nicht zur versteckten Ausbreitung der Verbrennung beitragen.
7.9 Die Feuerwiderstandsfähigkeit der Befestigungseinheit der Gebäudestruktur darf nicht niedriger sein als der erforderliche Feuerwiderstand der Konstruktion selbst.
7.10 Konstruktionen, die in den Räumen eine Neigung des Fußbodens bilden, müssen die Anforderungen in den Tabellen 4 * und 5 * für Zwischenbodenüberdeckungen erfüllen.
7.11 Knotenpunkte mit Kabeln und Rohrleitungen von umschließenden Bauwerken mit normaler Feuerwiderstandsfähigkeit und Brandgefahr sollten die erforderlichen Brand- und technischen Indikatoren von Bauwerken nicht reduzieren.
7.12 * Spezielle feuerhemmende Beschichtungen und Imprägnierungen, die auf die freiliegende Oberfläche von Bauwerken aufgebracht werden, müssen den Anforderungen für die Oberflächenbehandlung von Bauwerken entsprechen.
Die technische Dokumentation für diese Beschichtungen und Imprägnierungen sollte abhängig von den Betriebsbedingungen die Häufigkeit ihres Austauschs oder ihrer Wiederherstellung angeben.
Um die Feuerwiderstandsgrenzen zu erhöhen oder Brandgefahrenklassen von Bauwerken zu reduzieren, sollten spezielle feuerhemmende Beschichtungen und Imprägnierungen nicht an Orten verwendet werden, die die Möglichkeit eines periodischen Ersatzes oder einer periodischen Wiederherstellung ausschließen.
7.13 Die Wirksamkeit von Flammschutzmitteln, die zur Verringerung der Brandgefahr von Materialien verwendet werden, sollte durch Tests zur Bestimmung der Brandgefahrenklassen von Baumaterialien gemäß Abschnitt 5
beurteilt werdenWirksamkeit desSuppressants zur Erhöhung der Feuerbeständigkeit von Strukturen verwendet, um mit Hilfe von Tests bestimmt werden, um die Feuerbeständigkeit von Gebäudestrukturen Grenzen in Abschnitt 5
Wirksamkeit des Brandschutzes etabliert, um zu bestimmen, werden nicht berücksichtigt, wenn die Lagerkapazität von Metallkonstruktionen Bestimmen durch statische Vergleichstestmodelle ohne Belastung beurteilenSäule mit reduzierten Abmessungen in Höhe von mindestens 1,7 m oder Modellen Strahl Spannweite von nicht weniger als 2,8 m.
7,14 WurzelstockNye Decken verwendet, um die Feuerfestigkeit von Fußböden und Beschichtungen zu verbessern, Brandgefahr müssen die Anforderungen dieser Überschneidungen und Abdeckungen entsprechen.
Brandwände in Räumen mit abgehängten Decken müssen über ihnen den Raum teilen.
In dem Raum hinter der abgehängten Decke ist nicht Unterbringung Kanäle und Rohrleitungen zum Transport beteiligten brennbaren Gas, Staub-Luft-Gemische, Flüssigkeiten und Materialien bereitzustellen, erlaubt.
Abgehängte Decken sind nicht zulässig, an Ort und Stelle die Kategorien A und B.
7,15 an den Grenz Abschottungen mit der Gebäudehülle umfassen, einschließlich einer Änderung der Konfiguration des Gebäudes sollten Maßnahmen umfassen die Nichtweiterverbreitung von Feuer zu gewährleisten, um diese Hindernisse zu umgehen.
7.16 Feuerwand, das Gebäude in Brandabschnitten Dividieren muss auf der ganzen Höhe des Gebäudes aufgestellt werden, und die Nichtweiterverbreitung von Feuer in einer benachbarten Brandabschnitt in dem Zusammenbruch von Baukonstruktionen aus Feuer zu gewährleisten.
7,17 Feuer Öffnungen in Abschottungen sollten, in der Regel geschlossen sind.
Fenster in Abschottungen sind die geöffnet und die Türen, Toren, Klappen fähig sein, und die Ventile müssen die Bögen, die Selbst Schließen und Abdichten der Lage sein. Türen, Toren, Klappen und Ventile, die in einer offenen Stellung betätigt werden kann, müssen mit Einrichtungen ausgerüstet sein, die das automatische Schließen eines Feuers bereitzustellen.
7,18 Gesamtfläche der Öffnungen in Brandsperren, mit Ausnahme Zäune Aufzugsschächte sind nicht mehr als 25% ihrer Fläche nicht überschreiten. Befüllöffnungen in Feuerschutzwänden müssen die Anforderungen von 5.14 * und die Anforderungen dieses Abschnitts erfüllen.
Die Feuerschutzräume der Kategorien A und B aus den Zimmern anderer Kategorien, Flure, Treppenhäuser und Aufzuglobbys zu trennen, sollte Tambour-Schleusen mit konstantem Luftüberdruck von SNIP 2.04.05 enthalten. Die Anordnung von gemeinsamen Tambour-Gateways für zwei Räume und mehrere dieser Kategorien ist nicht erlaubt.
7.19 Im Fall der Unmöglichkeit Gerät Tambour-Gateways in Feuerschutzräumen der Kategorien A und B von den anderen Räumen oder Türen, Toren, Klappen und Ventilen zu trennen - in Feuerschutztrennräumen der Kategorie in anderen Räumen soll eine Reihe von Maßnahmen umfasst, die Ausbreitung zu verhindernFeuer Penetration und brennbare Gase, Dämpfe von brennbaren und brennbaren Flüssigkeiten, Staub, Fasern fähig ist, eine explosive Konzentration in den benachbarten Etagen und Räume bilden. Die Wirksamkeit dieser Maßnahmen sollte gerechtfertigt sein.
in der Öffnung des Feuerbarriere, die keine Feuerschutztüren oder Tore geschlossen werden können, für die Kommunikation zwischen benachbarten Räumen der Klasse C, D und E können unterliegen Lobbys mit automatischen Feuerlösch ausgestattet zu öffnen. Die Zaunstrukturen dieser Tambours müssen feuerfest sein.
7,20 Füllöffnungen in Abschottungen sollten in der Regel aus nicht brennbaren Materialien durchgeführt werden.
Türen, Tore, Klappen und Ventile sind erlaubt, mit Materialien, die nicht niedriger Entflammbarkeit Gruppen G3, geschützte, nicht brennbaren Materialien, die mindestens 4 mm dick auszuführen.
tambour Schlösser Türen, Türen, Tore und Luken in Abschottungen auf dem Teil der Räumlichkeiten, die entflammbare Gas nicht gelten oder lagern, Flüssigkeit und Materialien, und es sind keine Prozesse im Zusammenhang mit der Bildung von brennbaren Stäuben aus einem Material Entflammbarkeit Gruppe G3 gemacht werden kann, Dicke nicht weniger als 40 mm und ohne Hohlräume.
7,21 Brandwände und Decken vom Typ 1 sind nicht erlaubt, die Kanäle zu kreuzen, Schächte und Leitungen für den Transport von brennbarem Gas, Staub-Luft-Gemische, Flüssigkeiten, Stoffen und Materialien.
an den Schnittpunkten solcher Feuerschutz Kanäle, Schächte und Leitungen für andere Medien als die oben transportieren, ist es notwendig, die automatische Vorrichtungen zu schaffen für die Ausbreitung der Verbrennungsprodukte durch die Kanäle, Leitungen und Schächten zu verhindern.
7,22 * Protecting Designs Aufzugsschacht( andere als die von 6,33 *) und den Maschinenraum Aufzug( mit Ausnahme der auf dem Dach) sowie Kanäle, Minen und Nischen für den Aufbau der Kommunikation mit den Anforderungen der Brandschutzwand des Typs 1 und Überlappungen entsprechen3. Typ. Die Feuerwiderstandsgrenze der umschließenden Strukturen zwischen dem Aufzugsschacht und dem Maschinenraum des Aufzugs ist nicht standardisiert.
Wenn es unmöglich ist, die obigen Vorrichtung fence Aufzugsschächte Feuertüren zu schaffen, muß Lobbys oder Hallen mit Schneise Typ 1 und Typ 3-Overlay oder Sieb, automatisch Toröffnungen von Aufzugsschächten in einem Brand geschlossen wird. Diese Siebe sollten aus einem nicht brennbaren Material, Feuerbeständigkeit hergestellt werden und begrenzen sie nicht niedriger EI 45.
In Gebäuden mit nezadymlyaemymi stairwells sein sollte sollte Wellen automatische Rauchschutz Aufzug bereitzustellen, ohne die Austritts Vestibulum sind Tore mit Überdruck von Luft bei einem Feuer.
Der Kofferraum von Müllschächten sollte aus nicht brennbaren Materialien bestehen.
7,23 * In Gebäuden aller Klassen von funktioneller Brandgefahr, außer F1.3, sind erlaubt Technologie Bedingungen getrennter Treppen für die Kommunikation zwischen dem Keller oder Erdgeschoss und im ersten Stock. Sie werden bei der Evakuierung nicht berücksichtigt, außer in dem in 6.9 * genannten Fall.
Diese Leitern müssen Schneise Typ-1-Apparatur mit tambour Gateway mit Luftüberdruck im Brandfall geschützt werden.
erlaubte nicht die oben genannte Umzäunung von Treppen in Gebäuden der Klasse F5 zur Verfügung zu stellen, sofern sie aus einem Keller oder einen Keller mit Zimmern der Kategorien B4, D und E in dem Raum des ersten Stockwerks der gleichen Kategorien. Wenn das Gerät
7,24 Leitern Typ 2 von der Lobby in die zweite Etage Lobby führenden muss von Korridoren und benachbarte Räume Schneise 1-Typ getrennt werden.
7.25 Raum, in dem einen Leitertyp befindet sich in 2 6.44 vorgesehen ist, sollte von den angrenzenden Fluren und andere Räume Schneise Typ 1 getrennt werden. Erlaubte keine separater Schneise Raum, in dem eine Leitertyp ist 2:
Gerät mit automatischen Feuern im gesamten Gebäude;
in Gebäuden mit nicht mehr als 9 Metern von der Grundfläche von nicht mehr als 300 m2.
7,26 im Keller oder Erdgeschoss vor den Aufzügen sollte Tambour Gateways vom Typ 1 mit Luftüberdruck im Brandfall schließen.
7,27 Auswählen der Größe des Gebäudes und die Brandabschnitte sowie die Abstände zwischen den Gebäuden soll, durchgeführt werden, je nach dem Grad der Feuerwiderstandsklasse von strukturellen und funktionellen Brandgefahr und der Größe der Brandlast sowie der Wirkungsgrad der applizierten Brandschutz, die Verfügbarkeit und die Entfernung von der Feuerwehrihre Waffen, die möglichen wirtschaftlichen und ökologischen Folgen des Feuers.
7.28 Im Betrieb müssen alle technischen Brandschutzeinrichtungen funktionsfähig sein.
7,29 Automatische Feuerlösch- und Brandmeldeanlage wird nach den Airbag 110
zur Verfügung gestellt werden8 FIRE und Rettungsmaßnahmen
8.1 eine mögliche Feuerlösch- und die Rettungsarbeiten bieten konstruktive, platz Planung, Engineering, technische und organisatorische Maßnahmen.
Dazu gehört:
Gerät Feuer Einfahrten und Zufahrten für Feuerlöschgeräte, kombiniert mit funktionellen Eingängen und Einfahrten oder speziellen;
Gerät externer notausgänge zustellen und um weitere Möglichkeiten, um das Feuerwehr Personal und Feuerlöschgeräte auf dem Boden und auf dem Dach von Gebäuden zu heben, einschließlich Aufzugsvorrichtung einen „Transport von Feuer Divisionen“ -Modus aufweist;
Feuerleitungseinrichtung, einschließlich mit einer wirtschaftlichen oder spezieller Kombination und, falls erforderlich, suhotrubov Vorrichtung und Feuer Tanks( Tanks);
Rauchschutzweg durch Feuerwehren innerhalb des Gebäudes verwendet;
Gebäudeausrüstung, gegebenenfalls die individuellen und kollektiven menschlichen Mittel des Heils;
Platzierung auf dem Gebiet der Siedlung oder Objekt Feuerwehren mit der erforderlichen Anzahl von Personal und mit Feuer Ausrüstung, Feuer ausgestattet in einem Aktionsradius befanden geeignete Bedingungen in Einrichtungen kämpfen.
Auswahl dieser Maßnahmen hängt von dem Grad der Feuerwiderstandsklasse von strukturellen und funktionellen Brandgefahr Gebäuden.
8.2 Meeting Grund- und Sonderlöschfahrzeuge sollten mit den Anforderungen der SNIP 2.07.01, SNIP II-89, II-97 SNP gemäß vorgesehen sein.
8,3 * Für Gebäude Höhe von 10 m oder mehr an der Traufe des Daches oder oben auf der Außenwand( Brüstung) sollten Ausgänge auf dem Dach des stairwells liefern, die direkt oder durch den Dachboden, mit der Ausnahme warme oder Leitern Typ 3 oder externen Feuerleitern.
Anzahl der Ausgänge auf dem Dach, und ihre Lage sollten auf der funktionalen Brandgefahr und Größe des Gebäudes zur Verfügung gestellt werden, abhängig, aber nicht weniger als eine Option:
für jede vollständige und unvollständige 100 m Länge des Gebäudes mit Dachboden und mindestens einen Auslass für jeden vollenund unvollständig 1000 m2 Gebäudedach mit verbauten Beschichtung für Gebäude Klassen F1, F2, F3 und F4;
den Feuerleiter nach 200 m auf dem Umfang der Klasse F5 Gebäude.
nicht erlaubt ist:
Feuerleitern auf der Hauptfassade des Gebäudes, wenn das Gebäude nicht die Breite von 150 m nicht überschreitet, und die Seite gegenüber der Hauptfront gibt es eine Feuerhauptleitung;
Ausgang auf die Dachgeschossigen Gebäude beschichtete Fläche von nicht mehr als 100 m2.
8.4 * Im Dachgeschoss des Gebäudes, mit Ausnahme der Klasse F1.4 Gebäude Ausgänge auf dem Dach bieten sollen, mit festen Treppen ausgestattet, durch Türen, Klappen oder die Größe des Fensters mindestens 0,6'0,8 m.
Ausgänge der Treppen zum Dach oderLoft sollte durch eine Treppe Pads zur Verfügung gestellt werden, bevor 2. Schriftgröße nicht weniger 0,75'1,5 m Flugflüge und Landungen können Stahl sein, durch Brandschutztüren Verlassen sollte eine Steigung weniger hat als 2: . 1 und eine Breite von mindestens0,9 m.
in Gebäuden Klassen F1, F2, F3 und F4 in der Höhe und 15 m ist zulässigstroystvo gibt das loft oder Dach von Treppen durch Feuer Luken 2. Art mit Abmessungen 0,6'0,8 m Stahlleitern befestigt.
8.5 Die technischen Etagen, einschließlich der technischen und technologischen Teilfeld Dachkammern Durchgang Höhe von mindestens 1,8 m sein muss;in Dachböden entlang der gesamten Gebäude -. mindestens 1,6 m Breite dieser Durchgänge sollte nicht weniger als 1,2 m auf einige Abschnitte nicht mehr als 2 m Höhe des Durchlasses bis 1,2 m, und die Breite verringern darf insgesamt -. 0,9m.
8.6 in Gebäuden mit Dachböden sollten Luken Einmauern Höhlen Dachgeschosse bieten.
8.7 An manchen Stellen neigen Dächer( einschließlich dem Daches svetoaeratsionnyh Lampen Anheben) über 1 m, in der Regel sollten notausgänge bieten.
nicht Leitern auf Dächer Höhen fallen über 10 m vorgesehen feuern, wenn jeder Abschnitt der Dachfläche von 100 m2 über einen eigenen Zugang zum Dach der Erfüllung der Anforderungen von 8.3 * oder der Höhe des unteren Teils des Daches hat, definiert durch 8,3 * 10 m nicht überschreiten.
8,8 bis zu einer Höhe von 10 bis 20 m und eine Felddifferenzdächer Höhen von 1 bis 20 m steigen sollte zum Anheben zu einer Höhe von 20 m und dem Boden Höhenunterschied von mehr als 20 m Feuerleitern Typ P1 verwendet werden - Feuerleitern P2-Typ. Feuer
Leitern müssen aus nicht brennbaren Materialien hergestellt werden, nicht näher als 1 m vom Fenster ab und müssen für ihre Verwendung durch Feuerwehren ausgelegt werden. Zwischen
8,9 Märsche Leitern und zwischen den Handläufen von Treppen Zäune sollten in Bezug auf die Spaltbreite in der klaren bereitgestellt werden nicht weniger als 75 mm.
8,10 * Jede Brandklasse F1.1 mehr als 5 Meter von Gebäuden, Gebäuden aller Klassen von funktioneller Brandgefahr Höhe von mehr als 28 Metern( außer F1.3 Klasse Gebäuden) soll für den Transport von Feuerwehren Aufzüge liefern, erfüllt die Anforderungen der NPB 250
8,11 in Gebäuden mit Dach bis 12% einschließlich abfallend, bis zu dem Gesims oder oben auf der Außenwand( Brüstung) mehr als 10 m, und in Gebäuden mit einer Dachneigung von mehr als 12% und bis zu dem Gesims 7 m soll mit Zäunen auf einem Dach gemäß bereitzustellenStandard 25772. Unabhängig von der Höhe des Zauns des Gebäudes erfüllen die Anforderungen dieser Norm sollten für den Betrieb von Flachdächern, Balkonen, Außen Galerien, offener Außentreppen, Treppen und Landungen zur Verfügung gestellt werden.
8.12 Feuerwehrstationen sollten in dem Gebiet befindet, in Übereinstimmung mit den Anforderungen der SNIP 2.07.01, SNIP II-89 und NPB 101
8.13 Der Bedarf an Löschwasserversorgung Geräte und andere feste Feuerlöschgeräte sollte je nach dem Grad der Feuerfestigkeit von strukturellen und funktionellen Brandgefahr Gebäuden zur Verfügung gestellt werdendie Größe und zeitliche pozharovzryvoopasnosti Brandlast.
8.14 zum Feuerwasserversorgung von Gebäuden müssen ständigen Zugang für die Feuerwehr und ihre Ausrüstung zur Verfügung gestellt werden.
Stichwort: Baustoffe, Strukturen, Einrichtungen, Gebäude, Feuer, Brandgefahr, Feuer, menschliche Sicherheit, Evakuierung, Verhinderung der Ausbreitung von Feuer, Brandbekämpfung, Rettungseinsätze
4 Schlüsselbestimmungen
4.1 Bauwerke konstruktiv zur Verfügung gestellt werden sollen und Raumplanung und Engineering-Lösungen, die im Brandfall bieten:
Möglichkeit der Evakuierung von Menschen unabhängig von ihrem Alter und die körperlichen Zustand der Außen neben das Gebäude Gebiet( im Folgenden - die Außenseite) zuder Beginn von Bedrohungen für ihr Leben und ihre Gesundheit aufgrund der Exposition gegenüber gefährlichen Brandfaktoren;
Möglichkeit der Rettung von Menschen;
die Möglichkeit des Zugangs zu dem Personal der Feuerwehren und die Lieferung von Feuerlöschgeräten an das Feuer, sowie die Durchführung von Aktivitäten zur Rettung von Personen und Eigentum;
Nichtverteilung von Feuer auf nahe gelegene Gebäude, einschließlich des Einsturzes eines brennenden Gebäudes;
Begrenzung der direkten und indirekten Sachschäden, einschließlich des Inhalts des Gebäudes und das Gebäude selbst, mit wirtschaftlich vernünftigen Verhältnis des Schadens und der Kosten für Brandschutz, Brandschutz und die technische Ausstattung.
4.2 Bei der Konstruktion ist es notwendig zu bieten:
Priorität Umsetzung von Brandschutzmaßnahmen im Rahmen des Projektes festgelegt, in Übereinstimmung mit dem geltenden Vorschriften entwickelt und in der vorgeschriebenen Weise genehmigt;
Einhaltung der Brandschutzvorschriften in PPB 01 und Brandschutz von Bau- und Nebenanlagen, feuerfeste Bau- und Montagearbeiten;
Verfügbarkeit und Wartung von Brandbekämpfungsausrüstung;
die Möglichkeit der sicheren Evakuierung und Rettung von Menschen sowie den Schutz von Sachwerten im Brandfall in einer neu errichteten Anlage und auf einer Baustelle.
4.3 Während des Betriebs sollte sein:
bieten Gebäudeunterhalt und Betrieb Mittel des Brandschutzes in Übereinstimmung mit den Anforderungen des Designs und der technischen Dokumentation zu ihnen;
, um die Einhaltung der Brandschutzvorschriften zu gewährleisten, die nach dem festgelegten Verfahren genehmigt wurden, einschließlich PPB 01;
keine Änderungen in Design, Volumenplanung und Engineering-Lösungen ohne ein Projekt in Übereinstimmung mit geltenden Normen und genehmigt nach dem etablierten Verfahren zuzulassen;
während der Reparaturarbeiten sollte nicht die Verwendung von Strukturen und Materialien erlauben, die nicht die Anforderungen der bestehenden Normen erfüllen.
Wenn ein Baugenehmigung Gebäude unter der Bedingung erhalten, dass die Zahl der Menschen in einem Gebäude oder einem Teil davon oder Brandlast begrenzt, im Innern des Gebäudes an exponierter Stelle soll zur Kenntnis dieser Einschränkungen und Gebäudeverwaltung gestellt werden, sollte für die Verhütung von Bränden Sonderregelungen entwickeln undEvakuierung von Personen im Brandfall.
4.4 Maßnahmen zum Brandschutz von Gebäuden werden unter Berücksichtigung der technischen Ausrüstung von Feuerwehren und deren Standort getroffen.
4.5 Bei der Brandrisikoanalyse von Gebäuden kann durch Design-Szenarien basierend auf dem Verhältnis der Zeitparameter der Entwicklung und Ausbreitung von Brandgefahren, Evakuierung und Brandbekämpfung eingesetzt werden.